Herzlich willkommen!

Mit LAMA Premium von Gansel Rechtsanwälte haben Sie die Möglichkeit, Ihren Bescheid zur Grundsteuererklärung umfassend von Expert:innen prüfen zu lassen und vermeiden so die Zahlung von zu hohen Steuerkosten für die nächsten sieben Jahre (bis zur nächsten Grundsteuerprüfung)!

Ist der Bescheid zu Ihrem Nachteil, legen wir für Sie fristgerecht einen begründeten Einspruch beim Finanzamt ein und kümmern uns um die weitere Kommunikation.

Wie funktioniert LAMA Premium?

  • Schritt 1 : Datenübermittlung

    Nach der Beauftragung haben Sie die Möglichkeit uns alle notwendigen Informationen und Unterlagen zu übermitteln. Sollten uns Unterlagen für eine vollumfängliche Prüfung fehlen, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu.

  • Schritt 2: Prüfung Ihrer Unterlagen

    Wir prüfen alle Ihre Unterlagen und erstellen gegebenenfalls einen begründeten Einspruch für Sie.

  • Schritt 3: Einspruch beim Finanzamt

    Wir übermitteln Ihren Einspruch an das zuständige Finanzamt und übernehmen die weitere Kommunikation, z.B. bei Nachfragen oder auch Stellungnahmen.

Weitere Fragen & Antworten

Wieso sollten Sie Ihren Bescheid von Expert:innen überprüfen lassen?

Um unnötige Steuerkosten zu vermeiden, ist es sinnvoll, den ersten Bescheid, den Sie vom Finanzamt erhalten, von erfahrenen Steuerrechtsexpert:innen überprüfen zu lassen.

Dieser bildet nämlich die Grundlage für den späteren Grundsteuerbescheid. Allerdings haben Sie nur einen Monat Zeit, um die Prüfung vorzunehmen und bei Fehlern gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Lassen Sie die Frist verstreichen, haben Sie danach kaum noch eine Chance, an der Bewertung Ihres Grundstücks für die Grundsteuer etwas zu ändern. Auch dann nicht, wenn sich später herausstellt, dass der erste Bescheid fehlerhaft war. Da eine Neubewertung der Grundsteuer nur alle sieben Jahre erfolgen soll, zahlen Sie für diesen Zeitraum möglicherweise einen zu hohen Steuerbetrag.

Aber Achtung: Möglicherweise sind dem Finanzamt Fehler unterlaufen, die sich zu Ihrem Vorteil auswirken. In diesem Fall sollten Sie keinen Einspruch einlegen.

Wir achten bei unserer Prüfung stets darauf, dass Sie keine Frist verpassen und dass sich der Einspruch zu Ihrem Vorteil auswirkt!

Sie haben bereits Einspruch eingelegt und das Finanzamt bittet um Stellungnahme?

Kein Problem! Gerne übernehmen wir für Sie auch ab hier alles Weitere. Im nächsten Schritt haben Sie die Möglichkeit anzugeben, dass Sie bereits Einspruch eingelegt haben.

Was sind die Vorteile von LAMA Premium?

Für den sorglosen Ablauf, bearbeiten die hinter LAMA stehenden erfahrenen Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzleien - HSB Steuerberater und Gansel Rechtsanwälte - Ihren Einspruch direkt und übernehmen die Kommunikation mit dem zuständigen Finanzamt, sei es die ausreichende rechtliche Begründung des Einspruchs oder etwaige Stellungnahmen.

Zudem haben Sie jederzeit eine:n individuelle:n Ansprechpartner:in und wissen, dass das Einspruchsverfahren von Expert:innen betreut und geführt wird.

Was passiert, wenn mein Einspruch keinen Erfolg hat?

Nicht immer ist ein Einspruch erfolgreich. Dennoch müssen Sie sich mit dem Ergebnis nicht zufrieden geben. Es ist immer möglich, gerichtlich gegen die Entscheidung des Finanzamts vorzugehen. Sollten Sie sich dafür entscheiden uns damit zu beauftragen, rechnen wir Ihnen die bis dahin entstanden Kosten für unseren Service im Vorverfahren selbstverständlich an!

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